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Schutzkonzept TV Muttenz Volleyball – Wettkämpfe & Trainings in der Saison 2020/2021


Schutzkonzept für die Sporthallen Kriegacker, Gründenstrasse 32, 4132 Muttenz

 
 

Nur symptomfrei an den Wettkampf
Personen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht am Wettkampf teilnehmen. Dies gilt für alle beteiligten Personen (Spieler/-innen, Trainer/-innen, Schiedsrichter/-innen, Schreiber/-innen sowie Zuschauer/-innen).

Maskenpflicht
Im ganzen Gebäude gilt eine Maskenpflicht. Davon ausgenommen sind lediglich die Duschen sowie die Halle während des Wettkampfs.

Garderoben
Jedes Team nutzt ausschliesslich die ihm zugeteilte Garderobe.

Hallen
Der Zutritt zu den einzelnen Hallen ist aus¬schliesslich Personen gestattet, welche direkt in den entsprechenden Wettkampf involviert sind. Zuschauerinnen und Zuschauer verfolgen die Spiele von der Tribüne aus.

Präsenzlisten
Um im Falle einer Infektion das Contact Tracing zu erleichtern, werden Präsenzlisten geführt. Die Präsenzlisten werden nach dem Wettkampf während 14 Tagen aufbewahrt und bei Bedarf an die kantonalen Gesundheitsbehörden ausgehändigt.

Abstand halten
Grundsätzlich gilt die Abstandsregel von mindestens 1.5m Metern für alle Personen. So auch für die Teams bei folgenden Aktivitäten:

  • bei der Anreise, der Rückreise und beim Eintreten und Verlassen der Sporthalle
  • bei der Benutzung der Garderobe inkl. WC und Nasszelle

Einzig im eigentlichen Wettkampfbetrieb (Spiel) ist der Körperkontakt zulässig.

Hygieneregeln
Generell sind die Hygieneregeln des BAG einzuhalten.

Verantwortung

Alle Teilnehmenden Personen haben sich während des gesamten Wettkampfs an das vorliegende Schutzkonzept sowie an die Weisungen der Behörden zu halten. Der Besuch des Wettkampfs erfolgt auf eigenes Risiko.

 
 

Dokumente:

Schutzkonzept für die Sporthallen Gründen, Gartenstrasse 60, 4132 Muttenz

Geltungsbereich
Ort: Turnhalle des Primarschulhauses Gründen, Gartenstrasse 60, 4132 Muttenz

Das Schutzkonzept gilt für Easy League Spiele, welche in der oben genannten Halle stattfinden. Für den Trainingsbetreib gilt ein separates Schutzkonzept.

Nur symptomfrei an den Wettkampf
Personen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht am Wettkampf teilnehmen. Dies gilt für alle beteiligten Personen (Spieler/-innen, Trainer/-innen, Schiedsrichter/-innen, sowie Zuschauer/-innen).

Maskenpflicht
Im ganzen Gebäude gilt eine Maskenpflicht. Davon ausgenommen sind lediglich die Duschen sowie Spieler/innen und Schiedsrichter/innen während des Wettkampfs sowie Kinder vor ihrem 12. Geburtstag.

Garderoben
Jedes Team nutzt ausschliesslich die ihm zugeteilte Garderobe.

Hallen
Ein Eingang zur Halle ist ausschliesslich für Personen vorgesehen, welche direkt in den entsprechenden Wettkampf involviert sind. Der Einlass der beiden Teams erfolgt gestaffelt. Zuschauerinnen und Zuschauer verwenden einen separaten Eingang und dürfen das Spiel nur mit Masken aus einem Ihnen zugeteilten Bereich der Halle verfolgen.

Präsenzlisten
Um im Falle einer Infektion das Contact Tracing zu erleichtern, werden für Schiedsrichter und Zuschauer Präsenzlisten geführt. Die Spielerinnen werden via Matchblatt erfasst. Die Präsenzlisten werden nach dem Wettkampf während 14 Tagen aufbewahrt und bei Bedarf an die kantonalen Gesundheitsbehörden ausgehändigt. Mit dem Eintrag in der Präsensliste oder auf dem Matchblatt bestätigt jede Person, dass sie symptomfrei ist und sich in den letzten 14 Tagen nicht in einem Risikoland oder Risikogebiet aufgehalten hat.

Abstand halten
Grundsätzlich gilt die Abstandsregel von mindestens 1.5m Metern für alle Personen. So auch für die Teams beifolgenden Aktivitäten:

  • bei der Anreise, der Rückreise und beim Eintreten und Verlassen der Sporthalle
  • bei der Benutzung der Garderobe inkl. WC und Nasszelle

Einzig im eigentlichen Wettkampfbetrieb (Spiel) ist der Körperkontakt zulässig.

Hygieneregeln
Generell sind die Hygieneregeln des BAG einzuhalten. Desinfektionsmittel wird vor der Halle zur Verfügung gestellt.

Verantwortung
Alle Teilnehmenden Personen haben sich während des gesamten Wettkampfs an das vorliegende Schutzkonzept sowie an die Weisungen der Behörden zu halten. Der Besuch des Wettkampfs erfolgt auf eigenes Risiko.

 
 

Dokumente:

Schutzkonzept für den Trainingsbetrieb des TVM Abt. Volleyball

Wie bereits bekannt sein dürfte, können Trainings ab dem 07. November wieder angeboten werden. Es muss allerdings darauf geachtet werden, dass das neue Schutzkonzept für Trainings unbedingt eingehalten wird. Für Jugendliche unter 16 Jahren gelten besondere Regelungen.

Um zu grosse Menschenmengen in der Halle zu vermeiden, sollten die nachfolgenden Teams die Halle erst betreten, wenn die vorherige diese verlassen hat.

Der Gesamtverein möchte von allen Abteilungen eine Übersicht über die Trainings. Daher von jedem Team folgende Angaben benötigt:

  • Mannschaft
  • Wochentag
  • Zeit
  • Ort
  • Verantwortliche Person
  • Ungefähre Teilnehmerzahl


Es dürfen nur Trainings stattfinden, welche dem Vorstand gemeldet wurden!

Auch möchte ich euch nochmals daran erinnern, dass weiterhin ein Anwesenheitsprotokoll der Spieler*innen geführt werden muss.

 
 

Dokumente

 
 

Der TV Muttenz Volleyball zählt auf eure Verantwortung und eure Solidarität!


Covid-Beauftragter:
Florian Rosebrock
079 227 08 74
florian.rosebrock@bluewin.ch

Muttenz, 12. Oktober 2020

So schützen wir uns!


So schützen wir uns!
Swiss Volley Corona Plakat
 

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